arrow-right2enveloplinklocationmenuminusofficephoneplusprinteruser-tieuserwaageinstagrammobile
Zum Seiteninhalt springen

Aktuelles

Weitläufiges EU-Verbandsklagerecht behindert Windkraftausbau

MIT Bundesverband

Laut der Bundesregierung hat die Zahl der juristischen Verfahren gegen den Bau von Windkraftanlagen und anderen Einrichtungen mit umweltrechtlicher Relevanz in den letzten Jahren über 60 % zugenommen. Die MIT fordert in diesem Zusammenhang, das Verbandsklagerecht in Umweltfragen zu beschränken.

Carsten Linnemann erneuert die Forderung der Mittelstandsunion, das EU-Verbandsklagerecht auf umweltrechtliche Sachverhalte zu überprüfen und zu begrenzen: “Wir wollen weiterhin Bürger- und Umweltbelange in Planungsverfahren berücksichtigen. Aber dies muss so geschehen, dass es nicht zu deutlichen Verzögerungen führt”, so Linnemann zum Handelsblatt.

Die MIT und die CDU/CSU versuchen schon seit Längerem, in der Europäischen Union die Prävelenz wieder einzuführen. Damit wären Klagen von Bürgern nur im Planverfahren möglich, aber nicht, wenn bereits alle erforderlichen Genehmigungen und Freigaben erfolgt sind. Die Union identifiziert die sehr weitläufigen und weit über die Genehmigung von Bauprojekten hinausgehenden Klageregeln als eine Hauptbremse diverser Infrastrukturprojekte, neben Windkrafträdern sind vor allem Autobahnen und Stromtrassen Bestandteil vieler Anwohnerklagen, die Bauprojekte ausbremsen.